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Informationspflichten:
Name und Anschrift unseres Unternehmens sowie der Vertretungsberechtigten:
Andree Bürozentrum GmbH & Co. KG, Zur Lüre 50, D-37671 Höxter
vertreten durch die Andree Bürozentrum Beteiligungs GmbH, Zur Lüre 50, D-37671 Höxter, diese vertreten durch die Geschäftsführer Uwe Greff, Hans-Peter Mohr, Gerhard-Günther Welge
Schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit uns ist möglich wie folgt:
Andree Bürozentrum Gmbh & Co. KG Zur Lüre 50 D-37671 Höxter
Tel : 0049(0)5271 / 9712-0 Fax: 0049(0)5271 / 971210 Email: info@andree-buero.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 125441874 Steuer-Nr.: 326/5702/9010
Unser Unternehmen ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn HRA 3458 ( Andree Bürozentrum GmbH & Co. KG ), sowie im Handelregister des Amtsgerichts Paderborn HRB 7161 ( Andree Bürozentrum Beteiligungs GmbH ).
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Haftungsausschluss
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des ANDREE BÜROZENTRUM
Stand 10/2002
Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 10/2002) können Sie über diesen Link auch als pdf-Datei herunterladen.
§ 1 ALLGEMEINES -GELTUNGSBEREICH
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen und Gesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 VERTRAGSABSCHLUß
Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt.
§ 3 PREISE
Die Preise verstehen sich stets zzgl. Fracht, Verpackung, Montage usw. sowie zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Für im Vertrag nicht enthaltene Leistungen werden die entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. Aufträge, die nicht zu festen Preisen vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung geltenden Listenpreisen berechnet.
§ 4 LIEFERBEDINGUNGEN
Fest vereinbarte Liefer-und Ausführungsfristen beginnen mit dem Tage der Absendung der endgültigen Auftragsbestätigung und sind eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse (z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen etc.) um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Teillieferungen sind zulässig.
§ 5 VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auf den Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Versand geschieht -wenn nichts anderes vereinbart ist -auf Rechnung des Käufers. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 6 ZAHLUNG
Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen, es sei denn, dass eine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir -unbeschadet unserer sonstigen Rechte -befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Sind Ratenzahlungen vereinbart und kommt der Käufer mit mehr als einer Rate in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag ohne Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung sofort fällig.
§ 7 GEWÄHRLEISTUNG
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr oder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangeln nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung). Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs-und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
§ 9 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper-und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 10 GEHEIMHALTUNG
Wir verpflichten uns, alle im Rahmen einer Auftragsabwicklung bekannt werdenden Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zu offenbaren. Unsere Mitarbeiter sind auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes hingewiesen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der Einflusssphäre des Bestellers obliegt ausschließlich diesem Punkt.
§ 11 SONDERVEREINBARUNGEN
Für Sondervereinbarungen (Miet-, Leasing-, Softwareverträge usw.) gelten zusätzlich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen noch die formularmäßigen Bedingungen der Drittauftragnehmer. Wir werden diese dem Kunden unverzüglich zur Kenntnis bringen. Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der rechtsverbindlichen Unterschrift der vertragsschließenden Parteien. Insbesondere bei Miet-und Leasingverträgen gilt die Auftragserteilung an uns als Genehmigung des Vertragsabschlusses zwischen uns und dem Leasinggeber und gleichzeitig als Verpflichtung des Bestellers, mit dem Leasinggeber einen, den festgelegten Bedingungen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
§ 12 SCHLUßBESTIMMUNGEN
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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